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RechtsanwaltsKommentar

Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG

Seit dem 31.12.2022 ist das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) in Kraft. Danach können geduldete Ausländer, eine Aufenthaltserlaubnis (befristeten Aufenthaltstitel) beantragen und anschließend innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für eine Verlängerung (nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG) erfüllen. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht ist…

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